Bei der Antragstellung müssen vorliegen:
Aus den Antragsunterlagen muss ein deutliches Bemühen und eine eigene Initiative der Antragsteller(innen) erkennbar sein, selbst einen Beitrag zur Verbesserung der eigenen finanziellen Situation zu leisten.
Ausländische Antragsteller(innen) müssen Angaben zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung und der in diesem Zusammenhang notwendigen finanziellen Voraussetzzungen vorlegen.
Ausländische Antragsteller(innen) sollen ein klares Bemühen erkennen lassen, sich am Studienort hinreichend zu integrieren (z.B. auch durch das Erlernen der deutschen Sprache).
Deutsche Studierende ohne oder mit eingeschränktem BAföG-Anspruch müssen erläutern, warum dieser nicht vorliegt bzw. verringert wurde und ob Unterhaltspflicht seitens der Eltern vorliegt. Gegebenenfalls sind aktuelle Einkommensteuerbescheide der Eltern vorzulegen.
Hier können Sie sich den Förderantrag runter laden und ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigen können. Bei Fragen zum Formular wenden Sie sich bitte an Frau Eckardt (siehe Kontakt).
Anträge auf Förderung können jederzeit gestellt werden. Sie werden zur jeweils nächsten Vorstandssitzung beraten und entschieden. Der Vorstand tagt in der Regel zwei bis drei Mal im Semester.
Förderungen können frühestens ab Datum der Antragstellung erfolgen.